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Apps auf Rezept: Was Sie darüber wissen sollten

von pelikanapo

Sie heißen Deprexis, Elevida, Kalmeda, Somnio, Velibra oder Zanadio und versprechen Hilfe bei Rückenschmerzen, Migräne, Diabetes, Adipositas, Tinitus, multipler Sklerose, Angst- und Schlafstörungen sowie leichten Depressionen. Die Rede ist von sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, auch „Apps auf Rezept“ genannt. Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten solche digitalen Helfer verschreiben. Noch ist der Informationsbedarf sowohl bei den Ärzten als auch bei den Patienten groß. Wir informieren Sie jetzt, was Sie über die Apps auf Rezept wissen sollten.

Apps auf Rezept sind digitale Medizinprodukte

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Gesundheitsapps, die sich jedermann in den App-Stores von Apple und Google herunterladen kann, handelt es sich bei den DiGA um Medizinprodukte, für die man eine ärztliche Verordnung (Rezept) benötigt. Meistens nutzen Patienten DiGA mit ihrem Smartphone oder Tablet, es gibt aber auch webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen.

DiGA – Nachweis des medizinischen Nutzens muss gegeben sein

Anbieter von DiGA müssen ihre Anwendung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen lassen und erhalten im Erfolgsfall eine Zulassung, die zunächst auf ein Jahr befristet ist. In dieser Zeit muss die Anwendung zeigen, dass sie tatsächlich hält, was sie verspricht, also einen „positiven Versorgungseffekt“ hat, wie die Fachleute sagen. Sie muss also einen klaren medizinischen Nutzen nachweisen. Die zugelassenen DiGA findet man im „DiGA-Verzeichnis“ auf der Webseite https://DiGA.bfarm.de/de/verzeichnis. 

Apps auf Rezept = Therapieverfahren, keine Gesundheitsvorsorge

Wichtig: DiGA sind Therapieverfahren für Menschen, die krank oder verletzt sind. Sie stehen nicht unter dem Stichwort der Gesundheitsvorsorge („Primärprävention“). Primärprävention dient der Verhinderung der Entstehung von Erkrankungen. Sie greift also, wenn Bürgerinnen und Bürger (noch) nicht krank sind. Eine Maßnahme der Primärprävention ist beispielsweise die Förderung gesundheitsbewusster Lebensweisen (Ernährung, Bewegung etc.) im Rahmen von Präventionskursen. Der Aspekt der Verhütung oder Verhinderung von Erkrankungen wird von der gesetzlichen Definition einer DiGA nicht erfasst. 

Antragszahlen für DiGA noch gering

Gut zweieinhalb Jahre nach ihrer Einführung stellt sich die Frage, wie gut DiGA angenommen werden. In einem Interview im November 2022 sagte Maren Puttfarcken von der Techniker Krankenkasse (TK): „Die Antragszahlen sind noch gering. Seit dem Start im Oktober 2020 sind bei der TK 55.000 Anträge auf eine DiGA eingegangen. Zwölf Prozent der ausgegebenen Codes sind dabei nicht eingelöst worden. Ein weiteres Indiz zum Nutzungsverhalten könnte sein, dass wir bisher nur sehr wenige Anträge auf Weiterverordnung nach dem ersten Quartal erhalten.“ 

Und wie steht´s mit den Ärzten? 

Dazu wurden im Rahmen einer Studie zwischen März und Juni 2022 38 Hausärzte befragt. Die Mediziner bewerten die verordneten Anwendungen als nützlich und berichten von positiven Versorgungseffekten, die beobachtet wurden. Allerdings sehen sie auch noch Verbesserungsmöglichkeiten wie etwa in der Anwenderfreundlichkeit der Programme sowie auch der Aufklärung der Ärzteschaft. Insgesamt stehen die befragten Ärzte den DiGA positiv gegenüber und erachten diese als zuverlässige Anwendungen, die Effizienzvorteile für die Arzt-Patient-Beziehung generieren können. 

Nach einer anderen Studie aus dem Herbst 2022 wünschen sich insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte mehr Informationen über die einzelnen DiGA. Von den Studienteilnehmern hatten zwar 88 Prozent der Hausärzte schon von DiGA gehört, verordnet hatten sie aber nur rund 23 Prozent. Ein Grund für die Zurückhaltung: Hausärztinnen und -ärzte wussten oft gar nicht, wie und wann sie DiGA verordnen konnten. Also auch hier noch ein großer Informationsbedarf. 

Fazit zur DiGA

Der große Run auf die DiGA hat noch nicht eingesetzt. Das war aber auch nicht zu erwarten. Digitale Gesundheitsanwendungen sind schließlich ein noch junges Gebiet im ärztlichen Therapiespektrum. Alle Beteiligte müssen erst noch Erfahrungen damit sammeln. Sicherlich wird es weitere Fortschritte geben. Unklar ist derzeit noch, für welche Erkrankungen es künftig zusätzliche digitale Gesundheitsanwendungen geben wird. Politik und Wirtschaft schreiben den DiGA jedenfalls ein großes Potenzial bei der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems zu. 

Wie bekommen Sie eine App auf Rezept?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie eine DiGA erhalten:

1. Der behandelnde Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder der im Krankenhaus bei der Entlassung für Sie zuständige Arzt verordnet Ihnen eine DiGA auf einem normalen Rezept. Dieses schicken Sie an die Krankenkasse oder geben es dort ab. 

2. Alternativ können Sie eine DiGA auch direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn die erforderliche medizinische Indikation vorliegt. 

Nachdem die Krankenkasse die Verordnung Ihres Arztes oder Ihren Antrag geprüft hat, übermittelt sie Ihnen einen Rezeptcode. Damit können Sie die jeweilige Gesundheits- oder Medizin-App beim Hersteller oder in einem App-Store kostenfrei herunterladen, aktivieren und nutzen. 

Wichtig! Die Benutzung einer DiGA ersetzt keinen Arztbesuch oder die Einnahme eines Arzneimittels. Sie kann aber eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung darstellen.

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