Digitaler Medikationsplan hilft Patienten
von pelikanapo
Bereits seit 2016 haben Menschen, die dauerhaft mindestens drei auf Kassenrezept verordnete Medikamente einnehmen, einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Was viele nicht wissen: Ärzte und Apotheker können diesen inzwischen auch digital anbieten – ein großes Plus für die Patientensicherheit.
Weiterhin auf Papier
Von einer „dauerhaften Verordnung“ ist nach einer Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auszugehen, wenn sie für mindestens 28 Tage vorgesehen ist. Der Medikationsplan muss auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient dies wünscht und Datenzugriff gewährt. Die elektronische Speicherung ist freiwillig, der Anspruch auf die Papierversion bleibt davon unberührt.
Historie einsehbar
Der Medikationsplan soll alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt, sowie die Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Der elektronische Medikationsplan enthält zusätzlich Kommentarfelder und ermöglicht es, historisierte Daten zu speichern.
Einheitlichkeit entscheidend
Grundsätzlich dienen die Informationen dem Patienten zur eindeutigen Identifizierung eines Arzneimittels durch Angabe des Wirkstoffs, des Handelsnamens, der Stärke und der Darreichungsform sowie zur Erinnerung an die entsprechenden Einnahmevorschriften. Dem Gesetzgeber war bei der Einführung besonders an der Einheitlichkeit des Dokuments für den Patienten gelegen.
Je mehr, desto wichtiger
Der digitale E-Medikationsplan enthält Angaben zum Patienten sowie zu den Arzneimitteln, die er anwendet, wie zur Dosis und zum Zeitpunkt der Einnahme. Auch medikationsrelevante Informationen wie Allergien oder Arzneimittel-Unverträglichkeiten sind dort gespeichert. Je mehr Medikamente ein Mensch braucht, desto wichtiger ist der Plan nach Auffassung von Gesundheits-Experten. Den eigenen Plan selbst digital einsehen kann der Versicherte vorerst nicht. Er erhält weiterhin einen Ausdruck. Das soll sich erst mit der Einführung der elektronischen Patientenakte ändern, die im Laufe des Jahres erfolgen soll.
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