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Wie riskant sind E-Autos, Induktionsherde, Handys & Co?

von pelikanapo

Pro Jahr werden in Deutschland mehr als 77.000 Herzschrittmacher und über 25.000 Defibrillatoren implantiert, immer öfter auch bei jüngeren Patienten. Können elektromagnetische Felder, die durch Geräte in unserem privaten und beruflichen Alltag entstehen, Herzrhythmusimplantate wie Herzschrittmacher und implantierte Defibrillatoren stören? Und wie gefährlich sind diese Einflüsse? Lesen Sie jetzt hier die Empfehlungen von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Sie geben Rat für den Umgang mit unterschiedlichen elektronischen Geräten.

Eine gewisse Vorsicht walten lassen

Die gute Nachricht gleich vorweg: Die modernen Aggregate von Schrittmachern und Defibrillatoren werden von elektromagnetischen Feldern im Alltag in der Regel nicht beeinträchtigt, sofern sie nach Herstellerempfehlung programmiert sind. Dennoch gilt es für Patienten, denen diese Devices implantiert wurden, eine gewisse Vorsicht im Umgang mit einigen elektrischen Alltagsgeräten walten zu lassen.

Herzschrittmacher und elektronische Geräte: die Angst vor Interferenzen

In unserem beruflichen und privaten Umfeld gibt es immer mehr technische Geräte. Dadurch steigt die Zahl der elektromagnetischen Felder. Interferenzen dieser Felder mit aktiven kardialen Implantaten können unterschiedliche Auswirkungen haben. Eine Interferenz beschreibt die Überlagerung zweier oder mehrerer Wellen, die sich gegenseitig durchdringen. In vergleichsweise harmlosen Fällen kann es zum Beispiel zu einem Moduswechsel des Herzschrittmachers kommen. In schwerwiegenden Fällen können gar inadäquate, schmerzhafte Schockabgaben bei implantierten Defibrillatoren (ICDs) die Folge sein. Bei heute gängigen Implantaten kommen diese Interferenzen aufgrund von technischen Verbesserungen gegenüber früheren Geräten jedoch nur noch sehr selten vor. Dennoch verunsichern die Gefahren möglicher Wechselwirkungen die Patienten häufig: Im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen spricht etwa ein Viertel der Patienten dieses Thema an. Viele Patienten schränken sich zudem aus Furcht vor Interferenzen im Alltagsleben unnötig ein.

Mobiltelefone

Moderne Mobiltelefone und Smartphones mit Internetfunktion stellen ein nur sehr geringes Interferenzrisiko dar. Ein Sicherheitsabstand von 15 Zentimetern zum Implantat, wie er noch vor mehr als zehn Jahren empfohlen wurde, ist aufgrund der Telefonie- und Internetfunktion nicht mehr erforderlich. Zu induktiven Ladestationen hingegen sollten Schrittmacher- und ICD-Träger einen Mindestabstand von zehn Zentimetern einhalten.

Unterhaltungselektronik und Kopfhörer

MP3-Player können ohne Bedenken genutzt werden. Die in Kopfhörern oder Lautsprechern verarbeiteten Dauermagnete können Störungen an Herzschrittmachern und Defibrillatoren erzeugen. Daher sollten sie niemals direkt auf der Stelle platziert sein, an der das Gerät implantiert ist.

Diebstahlsicherungen in Geschäften 

Die elektronischen Warensicherungssysteme in den Ein- und Ausgangsbereichen von Kaufhäusern sollten von Device-Trägern zügig passiert werden. Die größte Interferenzgefahr geht dabei von akustomagnetischen Diebstahlsicherungen aus. Zu RFID-Scannern sollten Herzschrittmacherträger 60 Zentimeter und Defibrillator-Träger 40 Zentimeter Abstand einhalten.

Stromleitungen

Korrekt installierte Stromleitungen im Haus stellen für Schrittmacherund ICD-Träger kein Gefährdungspotential hinsichtlich elektromagnetischer Interferenzen dar. Zur Vermeidung von Interferenzen sollten Schrittmacher- und ICD-Träger in besonderem Maße auf eine korrekte Erdung von elektrischen Geräten achten und defekte Haushaltsgeräte nicht in Betrieb halten.

Induktionsherde

Insbesondere schrittmacherabhängige Patienten und ICD-Träger sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens 25 Zentimetern zwischen Implantat und Induktionsherd einhalten.

Körperfettwaagen

Grundsätzlich erscheint das Risiko einer Interferenz gering und rechtfertigt eine Einschränkung hinsichtlich Körperfettwaagen nur bedingt. 

Schrittmacherpatienten ohne einen ausreichenden eigenen Herzrhythmus sowie ICD-Träger sollten aber vorerst von der Verwendung absehen, da die geringe Fallzahl der bisher untersuchten Patienten keine eindeutige Risikoeinschätzung erlaubt.

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